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ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
- BAG - 2 AZR 442/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20
So hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist (BAG, 2 AZR 418/2001, zitiert nach NZA NJ OZ 2003, 3172).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wir folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - abzuändern und.