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   ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20   

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https://dejure.org/2020,77730
ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20 (https://dejure.org/2020,77730)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2020 - 2 Ca 332/20 (https://dejure.org/2020,77730)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 (https://dejure.org/2020,77730)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20
    So hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist (BAG, 2 AZR 418/2001, zitiert nach NZA NJ OZ 2003, 3172).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wir folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - abzuändern und.

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